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§ 1 Vertragsinhalt / Leistungen 1. Die Freshworx Ltd. & Co. KG (im Folgenden: Freshworx) erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Open-Source-Onlineshops (z.B. OS Commerce oder XT Commerce) über das Internet (Hosting von Online-Shops). Hierzu stellt Freshworx dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem Umfang von 2 GB ablegen, es sei denn, es ist eine andere Speicherkapazität vereinbart. Die Einrichtung des Open-Source-Onlineshops auf dem Server von Freshworx erfolgt durch Freshworx. Sofern im Einzelfall aufgrund gesonderter Vereinbarung kein Open-Source-Shop verwendet werden soll, muss der Kunde die notwendigen Programmdaten zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass er über ausreichende Lizenzrechte verfügt, sodass Freshworx berechtigt ist, den Online-Shop zu hosten. Er überträgt hiermit insoweit der Freshworx die notwendigen Nutzungsrechte. Sofern aufgrund gesonderter Vereinbarung Freshworx einen eigens entwickelten Online-Shop oder Teile hiervon, insbesondere Schnittstellen, zum Einsatz bringt, erwirbt der Kunde als Gegenleistung für die von ihm hierfür geschuldete Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht an diesen Softwarekomponenten. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und endet zeitgleich mit der Dauer des Nutzungsrechts des Kunden für die von ihm genutzte etope-Softwareversion. 2. Auf dem Server werden die Inhalte unter einer Subdomain von Freshworx zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Für etwaige Verlinkungen auf eigene Domains des Kunden ist der Kunde verantwortlich. Die Leistungen von Freshworx bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von Freshworx betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist Freshworx nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3. Freshworx erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Freshworx liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist. Freshworx kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordert. 4. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. 5. Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von Freshworx arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt roulierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherungen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets über den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden 1. Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von Freshworx oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern der Freshworx abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt Freshworx von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. 2. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen Freshworx auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist Freshworx berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Freshworx wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 3. Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes der Freshworx oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern der Freshworx abgelegter Daten, so kann Freshworx diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist Freshworx auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Freshworx wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 4. Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. 5. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Freshworx das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
§ 3 Vergütung / Aufrechnung / Lastschrift / Rechnung 1. Die Vergütung der von Freshworx erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Ein Datentransfervolumen (Datentraffic) von 50 GB pro Monat ist im Preis eingeschlossen, darüber hinausgehender Datentransfer wird gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Die Einrichtung des Online-Shops ist gemäß der aktuellen Preisliste zu vergüten. 2. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von Freshworx erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Freshworx wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 3. Freshworx ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. Freshworx wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Freshworx wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 4. Die Erbringung der Leistungen durch Freshworx ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann Freshworx das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Freshworx anerkannt sind, außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist auch dann zulässig, wenn eine ein Zurückbehaltungsrecht im Sinne von Satz 1 begründende Gegenforderung in eine Schadensersatzforderung übergeht. 6. Wählt der Kunde die Zahlungsart Bankeinzug (Elektronisches Lastschriftverfahren), bestätigt er die ausreichende Deckung auf seinem Konto. Freshworx hat das Recht, im Falle einer Rücklastschrift die entstandenen Rücklastschriftgebühren (z.B. Bankgebühren) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,67 EUR pro Lastschrift dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde die Gründe der Rücklastschrift zu vertreten hat. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Freshworx ein geringerer Bearbeitungsaufwand entstanden ist. Der Kunde hat insbesondere folgende Gründe der Rücklastschrift zu vertreten: fehlerhafte Angaben bei Bankverbindung sowie fehlende Bankkontodeckung seitens des Kunden. Im Falle einer Rücklastschrift kann keine weitere Abbuchung vorgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag (rückständige Zahlung) inkl. Gebühren umgehend auf ein Konto von Freshworx zu überweisen. 7. Freshworx versendet ausschließlich digital signierte Rechnungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rechnung in Papierform. Wünscht der Kunde dennoch eine Rechnung in Papierform, so schuldet er hierfür EUR 1,00 pro versandter Rechnung.
§ 4 Vertragslaufzeit 1. Dieser Vertrag läuft auf zwölf Monate. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. 2. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten des Kunden von Freshworx gelöscht. Der Kunde muss sich vor Ablauf des Vertragsverhältnisses selbst um eine Sicherung oder einen Download seiner Daten kümmern.
§ 5 Mängelhaftung 1. Erbringt Freshworx die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 2. Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 3. Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet Freshworx nur, wenn sie diese Mängel zu vertreten hat. 4. Der Kunde hat Freshworx Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
§ 6 Haftung 1. Die Haftung der Freshworx ist nach § 44a TKG wie folgt begrenzt. Verstößt Freshworx bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen Schadensersatzansprüche begründende Verpflichtungen, so ist die Haftung für Vermögensschäden auf 12.500,– EUR beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung der Freshworx auf zehn Millionen EUR jeweils je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die in dieser Ziffer geregelten Haftungsbegrenzungen entfallen, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. 2. Außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Freshworx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Freshworx nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Freshworx haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Freshworx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 7 Änderung der Vertragsbedingungen Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist Freshworx berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Freshworx wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Freshworx wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 8 Schlussbestimmungen 1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. 2. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. 3. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Pfaffenhofen a. d. Ilm Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, so ist Pfaffenhofen a. d. Ilm ausschließlicher Gerichtsstand, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Inland hat. Freshworx ist jeweils aber auch befugt, den Kunden an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu verklagen. 4. Ziffer 3 gilt nicht, wenn der Rechtsstreit andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. 5. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Pfaffenhofen a. d. Ilm, der Geschäftssitz der Freshworx Ltd. & Co. KG. 6. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Freshworx und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Wiener Kaufrechtskonvention 1980 (CISG). Stand: 22. August 2007
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