Leitfaden zu Lieferungen von der EU (Deutschland) in die Schweiz (B2C)
Leitfaden resp. FAQ’s für Lieferungen von der EU (Deutschland) in die Schweiz (B2C)
Muss ich Umsatzsteuer in Rechnung stellen bei Verkäufen in die Schweiz?
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Exportiert ein Unternehmen Waren von Deutschland in die Schweiz ist dies eine so genannte Ausfuhrlieferung und ist steuerfrei in Rechnung zu stellen. Ausfuhrlieferungen müssen mit Ausfuhrbelegen nachgewiesen werden.
Versendet der Verkäufer die Waren selbst oder lässt sie durch einen Transporteur befördert, ist es Voraussetzung, dass der gelieferte Gegenstand ins Drittland gelangt unabhängig davon, wo der Käufer wohnt.
Wird die Ware vom Käufer versendet oder abgeholt, muss die Ware zum einen ins Ausland gelangen und der Käufer muss ein ausländischer Abnehmer sein, das heisst, seinen Sitz im Ausland (Schweiz) haben. Nicht nur sind hier die Voraussetzungen strenger als für den Fall, in dem der Lieferant die Ware selbst transportiert bzw. transportieren lässt, auch hat der Käufer den Nachfuhrausweis.
Wieso fallen Schweizer Steuern und Abgaben an beim Verkauf an Schweizer Kunden?
Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und mehrwertsteuerpflichtig und muss von der anmeldepflichtigen Person(Verkäufer bei Versendung oder Käufer bei Abholung) bei der Zollverwaltung zur Veranlagung angemeldet werden. Der Absender/Verkäufer hat dabei den Inhalt seiner Sendung vollständig und wahrheitsgetreu zu deklarieren. Im Post- und Kurierverkehr übernimmt der Transporteur (z.B. DHL, UPS, die Post usw.) diese Aufgabe. Er erstellt die Zollanmeldung. Aufgrund dieser Zollanmeldung wird die Sendung veranlagt, d.h. Zoll- und Mehrwertsteuer werden (i.d.R. dem Empfänger) in Rechnung gestellt.
Zollabgaben
Der Zollbetrag bemisst sich nach dem Bruttogewicht der Postsendung. In der Regel betragen die Zollansätze weniger als CHF 1.- pro Kilogramm. Alkoholika, Tabakwaren, Lebensmittel und Textilien unterliegen indessen höheren Zollansätzen. Mit der EU besteht ein Freihandelsabkommen; Industriewaren mit Ursprung im Gebiet der EU werden zollfrei gehandelt.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MWST) beträgt 8 % der Bemessungsgrundlage. Für Nahrungsmittel inkl. alkoholfreier Getränke, Bücher, Zeitschriften oder Medikamente usw. gilt ein reduzierter Steuersatz von 2,5 % (Art. 25 MWST-Gesetz). Bemessungsgrundlage ist in der Regel das Entgelt, das für die Waren bezahlt wurde. Dies gilt auch für im Internet ersteigerte Waren. Basis bildet die Rechnung, der Kaufvertrag oder einen anderen Wertnachweis wie beispielsweise den Ausdruck von beendeten Angeboten bei ricardo.ch. Andernfalls wird der Marktwert geschätzt und besteuert, z. B. bei Geschenken. Der Marktwert entspricht dem Betrag, den ein Käufer für die eingeführte Ware bezahlen müsste. Ebenfalls zur Bemessungsgrundlage gehören alle Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz (z. B. Kosten für die Beförderung und Verzollung durch die Post) sowie die Einfuhrabgaben (z. B. Zollabgaben). Preis- oder Wertangaben in ausländischer Währung werden in Schweizer Franken umgerechnet. Dazu wird der notierte Devisenkurs (Verkauf) des letzten Börsentags vor der Entstehung der Einfuhrsteuerschuld verwendet, in der Regel der Kurs des Vortags. Devisenkurse (Verkauf) Fehlen Wertangaben oder werden diese Angaben bezweifelt, kann der Warenwert geschätzt werden. Dies führt allenfalls zu höheren Abgaben.
Welche Formulare müssen vorliegen?
Alle Pakete, die aus dem Ausland in die Schweiz gelangen, passieren den Schweizer Zoll. Im Postversand füllt der Absender neben der postalischen Begleitadresse eine Zolldeklaration (CN 23 für Pakete, resp. CN 22 für Briefe) aus und legt eine Rechnungskopie (oder einen anderen Wertnachweis wie beispielsweise den Ausdruck von beendeten Angeboten bei ricardo.ch) bei. Erfolgt der Versand durch Transportunternehmen oder durch Kurierdienste erfolgt die Zolldeklaration durch das betreffende Unternehmen über e-dec oder e-dec easy (e-dec ist ein Gesamtdienstleistungspaket der Eidg. Zollverwaltung).
�Ab wann muss Schweizer Zoll und/oder Mehrwertsteuer bezahlt werden?
Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie z.B. im Reiseverkehr, sondern nur eine Abgabenfreigrenze. Danach werden Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge nicht erhoben, sofern der ausgerechnete Betrag weniger als CHF 5.- je Zolldeklaration ausmacht. Die Warenwertobergrenze für eine mehrwertsteuerbefreite Einfuhr liegt bei:
8.0% MWST (Grossteil der Sendung) => CHF 62.- 2.5% MWST (z.B. Bücher) => CHF 200.-
Gibt es spezielle Einfuhrvorschriften?
Die Einfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z. B. mit vorheriger Bewilligung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Einfuhrverbote. Insbesondere folgende Waren unterliegen Einfuhrbeschränkungen (nicht abschliessend):
- Waffen (z. B. Feuerwaffen, Messer, Elektroschockgeräte, Tränengassprays, Schlagstöcke usw.) - Radarwarngeräte - Betäubungsmittel und betäubungsmittelhaltige Medikamente - Heilmittel - Dopingmittel - Waren, die verbotene pornographische oder Gewaltdarstellungen enthalten - Raubkopien - Fälschungen von Marken- und Designartikeln - Tiere und Waren tierischer Herkunft, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen. - Direktimport von Tierprodukten aus anderen als EU-Staaten