Merkblatt zum Verkauf in die Schweiz

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Merkblatt zum Verkauf in die Schweiz

Bitte beachten Sie,  dass es sich beim vorliegenden Leitfaden um allgemeine Informationen handelt, welche keinen Anspruch auf Vollständigkeit  bzw. Anwendbarkeit im konkreten Einzelfall erheben. Für eine genaue Abklärung inkl. rechtlicher Verpflichtungen bei der Einfuhr (inkl. allfälliger Rücknahme) von Waren in die Schweiz sind Sie selbst verantwortlich. ricardo.ch AG übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Information.


Muss beim Versand in die Schweiz MWST in Rechnung gestellt werden? Nein, beim Export von Deutschland in die Schweiz stellt eine Ausfuhrlieferung dar und ist als solche steuerfrei in Rechnung zu stellen.

Welche Formulare müssen vorliegen? Im Postversand füllt der Absender neben der postalischen Begleitadresse eine Zolldeklaration (CN 23 für Pakete, resp. CN 22 für Briefe) aus und legt eine Rechnungskopie (oder einen anderen Wertnachweis wie beispielsweise den Ausdruck von beendeten Angeboten bei ricardo.ch) bei. Erfolgt der Versand durch Transportunternehmen oder durch Kurierdienste erfolgt die Zolldeklaration i.d.R. durch das betreffende Unternehmen.


Download Formulare:

CN 22

CN 23


Gibt es spezielle Einfuhrvorschriften? Ja, die Einfuhr bestimmter Waren (zB. Waffen, Fälschungen etc.) ist verboten. Beachten Sie dazu auch den ausführlichen Leitfaden. Bitte beachten Sie auch die ricardo.ch Verbotsliste.


Fallen beim Käufer Steuern und Abgaben an? Ja, jede Sendung aus Deutschland ist grundsätzlich zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Das Transportunternehmen erstellt eine Zllanmeldung und Zoll- und Mehrwertsteuer werden (i.d.R. dem Empfänger) in Rechnung gestellt.


Zollabgaben Der Zollbetrag bemisst sich nach dem Bruttogewicht der Postsendung. In der Regel betragen die Zollansätze weniger als CHF 1.- pro Kilogramm. Alkoholika, Tabakwaren, Lebensmittel und Textilien unterliegen indessen höheren Zollansätzen. Mit der EU besteht ein Freihandelsabkommen; Industriewaren mit Ursprung im Gebiet der EU werden zollfrei gehandelt.


Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer (MWST) beträgt 8% der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt für die Ware inkl. Beförderungskosten (Versandkosten) und inkl. der Zollabgaben. Für Nahrungsmittel inkl. alkoholfreier Getränke, Bücher, Zeitschriften oder Medikamente usw. gilt ein reduzierter Steuersatz von 2,5%


Ab welchem Betrag muss der Käufer Zoll und/oder Mehrwertsteuer bezahlen? Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie z.B. im Reiseverkehr, sondern eine Abgabenfreigrenze. Danach werden Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge nicht erhoben, sofern der ausgerechnete Betrag weniger als CHF 5.- je Zolldeklaration ausmacht. Die Warenwertobergrenze für eine mehrwertsteuerbefreite Einfuhr liegt bei:

8.0% MWST (Grossteil der Sendung) => CHF 62.-
2.5% MWST (z.B. Bücher) => CHF 200.

Bemessungsgrundlage ist das Entgelt für die Ware inkl. Beförderungskosten (Versandkosten) und inkl. der Zollabgaben.

Den ausführlichen Leitfaden finden Sie hier: Leitfaden zu Lieferungen von der EU (Deutschland) in die Schweiz (B2C).


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